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Erste Rückmeldungen von der LAVG kursieren in den Privatnachrichten. Rückfragen beziehen sich auf einen angeblichen Interessenkonflikt zwischen der vertretungsberechtigten Person des Vereins und der Rolle als Präventionsbeauftragter. Die LAVG überlegt, eine zusätzliche Herausforderung aufzustellen, nämlich dass der Präventionsbeauftragte ein Vereinsmitglied ist, aber nicht vertreten darf. Hier wird diskutiert, ob diese Anforderung gegen die freie Wählbarkeit im Vereinsrecht verstößt. Weitere Nachfragen haben wir gehört bezüglich der Personen, die im Anbau tätig werden dürfen. Dafür wird ein zusätzliches Konzept nachträglich von der LAVG angefordert.

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